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   OVG Niedersachsen, 28.02.2012 - 5 LC 47/10   

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OVG Niedersachsen, 28.02.2012 - 5 LC 47/10 (https://dejure.org/2012,6671)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 28.02.2012 - 5 LC 47/10 (https://dejure.org/2012,6671)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 28. Februar 2012 - 5 LC 47/10 (https://dejure.org/2012,6671)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Auslandsverwendungszuschlag - Nato-Operation - allgemeine Leistungsklage

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 1 Abs. 1 BBesG; § 1 Abs. 2 Nr. 6 BBesG; § 3 Abs. 1 BBesG; § 58a BBesG; § 3 Abs. 1 Nr. 1 - 6 AuslVZV; Art. 3 Abs. 1 GG
    Anspruch eines Soldaten auf Auslandsverwendungszuschlag für die Teilnahme an einem Auslandseinsatz im Jahr 2007 im Rahmen der NATO-Operation "Active Endeavour"

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch eines Soldaten auf Auslandsverwendungszuschlag für die Teilnahme an einem Auslandseinsatz im Jahr 2007 im Rahmen der NATO-Operation "Active Endeavour"

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anspruch eines Soldaten auf Auslandsverwendungszuschlag für die Teilnahme an einem Auslandseinsatz im Jahr 2007 im Rahmen der NATO-Operation "Active Endeavour"

  • rechtsportal.de (Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (19)

  • BVerwG, 20.04.1977 - VI C 7.74

    Bundeswehr - Verwahren von Bargeld - Schadensersatz - Haftung aus

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 28.02.2012 - 5 LC 47/10
    Die Vorschrift des § 126 Abs. 3 BRRG findet jedoch bei Leistungsklagen aus dem Wehrdienst- bzw. Soldatenverhältnis keine Anwendung (BVerwG, Urteil vom 20.4.1977 - BVerwG 6 C 7.74 -, juris Rn. 29; vgl. auch BVerwG, Beschluss vom 10.4.1963 - BVerwG 6 B 3.63 -, NJW 1963, 1468; Kopp/Schenke, VwGO, 17. Auflage 2011, Vorb.

    Für eine allgemeine Leistungsklage aber ist grundsätzlich nach § 68 VwGO ein Vorverfahren nicht vorgeschrieben, es kann also nicht aus diesem Grund für eine Leistungsklage aus dem Wehrdienstverhältnis gefordert werden (BVerwG, Urteil vom 20.4.1977, a. a. O.).

    Die Spezialvorschrift des § 126 Abs. 3 BRRG, die ausnahmsweise ein Vorverfahren auch für die allgemeine Leistungsklage aus dem Beamtenverhältnis vorschreibt, kann weder unmittelbar noch entsprechend auf Leistungsklagen aus dem Wehrdienstverhältnis angewandt werden (BVerwG, Urteil vom 20.4.1977, a. a. O., unter Bezugnahme auf BVerwG, Beschluss vom 10.4.1963, a. a. O.).

    Fehlt es jedoch an einer solchen ausdrücklichen Verweisung - wie hier für § 126 Abs. 3 BRRG -, ist diese Vorschrift auch nicht anwendbar (BVerwG, Urteil vom 20.4.1977, a. a. O.).

  • BVerwG, 24.02.2011 - 2 C 58.09

    Auslandsverwendungszuschlag; Verwendung im Rahmen einer humanitären Maßnahme;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 28.02.2012 - 5 LC 47/10
    Ob dem Grunde nach ein Anspruch auf Zahlung eines Auslandsverwendungszuschlags besteht, ergibt sich aus § 58a BBesG (vgl. BVerwG, Urteil vom 24.2.2011 - BVerwG 2 C 58.09 -, juris Rn. 12).

    Die Verordnungsermächtigung des § 58a Abs. 1 BBesG - wonach das Bundesministerium des Innern ermächtigt wird, im Einvernehmen mit dem Auswärtigen Amt, dem Bundesministerium der Finanzen und dem Bundesministerium der Verteidigung durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates die Gewährung eines Auslandsverwendungszuschlags an Beamte, Richter oder Soldaten, die im Ausland im Rahmen von humanitären und unterstützenden Maßnahmen verwendet werden, nach Maßgabe der folgenden Absätze zu regeln - bezieht sich nur auf die Festlegung der Höhe des zu gewährenden Zuschlags, über die der Verordnungsgeber nach den Vorgaben des Abs. 3 zu entscheiden hat (BVerwG, Urteil vom 24.2.2011, a. a. O., Rn. 12).

    Denn die Frage, ob der Betreffende dem Grunde nach die Gewährung von Auslandsverwendungszuschlag beanspruchen kann, richtet sich allein nach § 58a BBesG, während die Auslandsverwendungszuschlagsverordnung lediglich die Höhe des Anspruchs betrifft (BVerwG, Urteil vom 24.2.2011 - BVerwG 2 C 58.09 -, juris Rn. 12).

  • BVerfG, 12.07.1994 - 2 BvE 3/92

    AWACS - Auslandseinsätze der Bundeswehr

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 28.02.2012 - 5 LC 47/10
    Die Maßnahme bedarf der Zustimmung des Bundestages, wenn es sich um einen Einsatz bewaffneter Streitkräfte handelt (wehrverfassungsrechtlicher Parlamentsvorbehalt, vgl. BVerfG, Urteile vom 12.7.1994 - 2 BvE 3/92, 5/93, 7/93, 8/93 -, juris Rn. 319ff. sowie vom 7.5.2008 - 2 BvE 1/03 - juris Rn. 47, 57ff.; BVerwG, Urteil vom 30.6.2011 - BVerwG 2 A 3.10 -, juris Rn. 15).

    Träfe dieser Ansatz zu, so hätte das Bundesverfassungsgericht die Beschlüsse der Bundesregierung über die Beteiligung bewaffneter Streitkräfte im Ausland (AWACS-Einsätze), die Gegenstand von Organstreitverfahren gewesen sind, nicht auf ihre Vereinbarkeit mit Art. 24 Abs. 2 GG, Art. 87a GG, Art. 59 Abs. 2 GG sowie den wehrverfassungsrechtlichen Parlamentsvorbehalt überprüfen können (vgl. aber BVerfG, Urteil vom 12.7.1994 - 2 BvE 3/92, 5/93, 7/93, 8/93 -, juris; Urteil vom 7.5.2008 - 2 BvE 1/03 -, juris).

    Richtig ist zwar, dass der der Regierung von der Verfassung für außenpolitisches Handeln gewährte Eigenbereich exekutiver Handlungsbefugnis und Verantwortlichkeit durch den wehrverfassungsrechtlichen Parlamentsvorbehalt nicht berührt wird, dass also für die Entscheidung über die Modalitäten und den Umfang einzelner Auslandseinsätze die Bundesregierung entscheidet; der Deutsche Bundestag kann aufgrund des wehrverfassungsrechtlichen Parlamentsvorbehalts lediglich einem von der Bundesregierung beabsichtigten Einsatz seine Zustimmung versagen oder ihn, wenn er ausnahmsweise ohne Zustimmung begonnen hat, unterbinden, nicht aber die Regierung im Sinne einer Initiativbefugnis zu solch einem Einsatz verpflichten (BVerfG, Urteil vom 12.7.1994, a. a. O., Rn. 346, Urteil vom 7.5.2008, a. a. O., Rn. 58).

  • BVerfG, 07.05.2008 - 2 BvE 1/03

    Luftraumüberwachung Türkei

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 28.02.2012 - 5 LC 47/10
    Die Maßnahme bedarf der Zustimmung des Bundestages, wenn es sich um einen Einsatz bewaffneter Streitkräfte handelt (wehrverfassungsrechtlicher Parlamentsvorbehalt, vgl. BVerfG, Urteile vom 12.7.1994 - 2 BvE 3/92, 5/93, 7/93, 8/93 -, juris Rn. 319ff. sowie vom 7.5.2008 - 2 BvE 1/03 - juris Rn. 47, 57ff.; BVerwG, Urteil vom 30.6.2011 - BVerwG 2 A 3.10 -, juris Rn. 15).

    Träfe dieser Ansatz zu, so hätte das Bundesverfassungsgericht die Beschlüsse der Bundesregierung über die Beteiligung bewaffneter Streitkräfte im Ausland (AWACS-Einsätze), die Gegenstand von Organstreitverfahren gewesen sind, nicht auf ihre Vereinbarkeit mit Art. 24 Abs. 2 GG, Art. 87a GG, Art. 59 Abs. 2 GG sowie den wehrverfassungsrechtlichen Parlamentsvorbehalt überprüfen können (vgl. aber BVerfG, Urteil vom 12.7.1994 - 2 BvE 3/92, 5/93, 7/93, 8/93 -, juris; Urteil vom 7.5.2008 - 2 BvE 1/03 -, juris).

    Richtig ist zwar, dass der der Regierung von der Verfassung für außenpolitisches Handeln gewährte Eigenbereich exekutiver Handlungsbefugnis und Verantwortlichkeit durch den wehrverfassungsrechtlichen Parlamentsvorbehalt nicht berührt wird, dass also für die Entscheidung über die Modalitäten und den Umfang einzelner Auslandseinsätze die Bundesregierung entscheidet; der Deutsche Bundestag kann aufgrund des wehrverfassungsrechtlichen Parlamentsvorbehalts lediglich einem von der Bundesregierung beabsichtigten Einsatz seine Zustimmung versagen oder ihn, wenn er ausnahmsweise ohne Zustimmung begonnen hat, unterbinden, nicht aber die Regierung im Sinne einer Initiativbefugnis zu solch einem Einsatz verpflichten (BVerfG, Urteil vom 12.7.1994, a. a. O., Rn. 346, Urteil vom 7.5.2008, a. a. O., Rn. 58).

  • BVerwG, 14.03.1963 - VI B 3.63

    Rechtsmittel

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 28.02.2012 - 5 LC 47/10
    Die Vorschrift des § 126 Abs. 3 BRRG findet jedoch bei Leistungsklagen aus dem Wehrdienst- bzw. Soldatenverhältnis keine Anwendung (BVerwG, Urteil vom 20.4.1977 - BVerwG 6 C 7.74 -, juris Rn. 29; vgl. auch BVerwG, Beschluss vom 10.4.1963 - BVerwG 6 B 3.63 -, NJW 1963, 1468; Kopp/Schenke, VwGO, 17. Auflage 2011, Vorb.

    Die Spezialvorschrift des § 126 Abs. 3 BRRG, die ausnahmsweise ein Vorverfahren auch für die allgemeine Leistungsklage aus dem Beamtenverhältnis vorschreibt, kann weder unmittelbar noch entsprechend auf Leistungsklagen aus dem Wehrdienstverhältnis angewandt werden (BVerwG, Urteil vom 20.4.1977, a. a. O., unter Bezugnahme auf BVerwG, Beschluss vom 10.4.1963, a. a. O.).

    Das Dienstverhältnis des Berufssoldaten und des Soldaten auf Zeit ist zwar ein öffentliches Dienstverhältnis, gegenüber dem Beamtenverhältnis aber ein öffentliches Dienstverhältnis eigener Art, das im Soldatengesetz selbständig geregelt ist (BVerwG, Beschluss vom 10.4.1963, a. a. O.).

  • BVerwG, 30.06.2011 - 2 A 3.10

    Soldaten beim Bundesnachrichtendienst; Auslandsmission;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 28.02.2012 - 5 LC 47/10
    Da Besoldungsleistungen auf der Grundlage derjenigen besoldungsrechtlichen Vorschriften gewährt werden, die während der fraglichen Dienstzeit in Kraft sind (BVerwG, Urteil vom 3.6.2011 - BVerwG 2 A 3.10 -, juris Rn. 11), ist für den streitgegenständlichen Zeitraum auf § 58a BBesG in der Fassung vom 30. Juli 2004 (BGBl. I S. 2027) sowie auf die Auslandsverwendungszuschlagsverordnung in der Bekanntmachung vom 27. März 2002 (BGBl. I S. 1243) abzustellen.

    Die Maßnahme bedarf der Zustimmung des Bundestages, wenn es sich um einen Einsatz bewaffneter Streitkräfte handelt (wehrverfassungsrechtlicher Parlamentsvorbehalt, vgl. BVerfG, Urteile vom 12.7.1994 - 2 BvE 3/92, 5/93, 7/93, 8/93 -, juris Rn. 319ff. sowie vom 7.5.2008 - 2 BvE 1/03 - juris Rn. 47, 57ff.; BVerwG, Urteil vom 30.6.2011 - BVerwG 2 A 3.10 -, juris Rn. 15).

  • BVerwG, 30.10.2002 - 2 C 24.01

    Auslandsverwendungszuschlag; Anrechnung von VN-Tagegeldern auf den -;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 28.02.2012 - 5 LC 47/10
    Das Bundesverwaltungsgericht hat in seinem Urteil vom 30. Oktober 2002 (- BVerwG 2 C 24.01 -, juris Rn. 13 bis 15) zum Auslandsverwendungszuschlag nach § 58a Abs. 2 BBesG in der Fassung vom 28. Juli 1993 in Verbindung mit der Auslandsverwendungszuschlagsverordnung in der Version der Bekanntmachung vom 24. Januar 2000 (BGBl. I S. 65) Folgendes herausgestellt:.
  • BVerwG, 28.05.2009 - 2 C 33.08

    Auslandsverwendungszuschlag; besondere Verwendung im Ausland; einheitliche

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 28.02.2012 - 5 LC 47/10
    Die Regelung des § 58a BBesG ist Ausdruck der Entscheidung des Gesetzgebers, dass die Teilnehmer einer Auslandsmission eine Belastungs- und Gefahrengemeinschaft bilden (BT-Drs. 12/4749, S. 9; BVerwG, Urteil vom 28.5.2009 - BVerwG 2 C 33.08 -, juris Rn. 8).
  • BVerfG, 07.11.2006 - 1 BvL 10/02

    Erbschaftsteuerrecht in seiner derzeitigen Ausgestaltung verfassungswidrig

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 28.02.2012 - 5 LC 47/10
    Aus dem allgemeinen Gleichheitssatz ergeben sich je nach Regelungsgegenstand und Differenzierungsmerkmalen unterschiedliche Grenzen für den Gesetzgeber, die vom bloßen Willkürverbot bis zu einer strengen Bindung an Verhältnismäßigkeitserfordernisse reichen können (st. Rsp., vgl. BVerfG, Beschluss vom 7.11.2006 - 1 BvL 10/02 -, juris Rn. 93; Kammerbeschluss vom 9.11.2011 - 1 BvR 1853/11 -, juris Rn. 10).
  • BVerfG, 09.11.2011 - 1 BvR 1853/11

    Erfolgslose Verfassungsbeschwerde gegen die Ausgestaltung des Elterngelds als

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 28.02.2012 - 5 LC 47/10
    Aus dem allgemeinen Gleichheitssatz ergeben sich je nach Regelungsgegenstand und Differenzierungsmerkmalen unterschiedliche Grenzen für den Gesetzgeber, die vom bloßen Willkürverbot bis zu einer strengen Bindung an Verhältnismäßigkeitserfordernisse reichen können (st. Rsp., vgl. BVerfG, Beschluss vom 7.11.2006 - 1 BvL 10/02 -, juris Rn. 93; Kammerbeschluss vom 9.11.2011 - 1 BvR 1853/11 -, juris Rn. 10).
  • BVerfG, 29.10.2002 - 1 BvL 16/95

    Zählkindervorteil

  • BVerfG, 10.11.1998 - 1 BvL 50/92

    Elternunabhängige Ausbildungsförderung

  • BVerfG, 15.10.1985 - 2 BvL 4/83

    Verfassungsmäßigkeit der Regelung über den Ortszuschlag bei teilzeitbeschäftigten

  • BVerwG, 27.02.1963 - V C 105.61

    Bemessung der Sozialhilfe für zwei Hilfsbedürftige in eheähnlicher Gemeinschaft

  • BVerwG, 25.04.1996 - 2 C 27.95

    Beamtenrecht: Zuschuß zur abgesenkten Beamtenbesoldung im Beitrittsgebiet

  • BVerwG, 19.02.2009 - 2 C 56.07

    Altersgrenze für die Einstellung; Schwerbehinderter; gleichgestellter

  • BVerwG, 28.11.2002 - 2 CN 2.01

    Verpflichtende Arbeitszeitkonten für Lehrer sind rechtmäßig

  • BVerfG, 05.11.1974 - 2 BvL 6/71

    Wehrdienstopfer

  • BVerwG, 10.04.1963 - VIII B 3.63
  • OVG Niedersachsen, 27.02.2015 - 5 LA 281/13

    ACTIVE ENDEAVOUR; Kommandierung; NATO; OAE; PROUD MANTA; Verwendung

    Der vorliegende Rechtsstreit unterscheidet sich insofern von dem Rechtsstreit, der dem Urteil des Senats vom 28. Februar 2012 (- 5 LC 47/10 -, juris) zugrunde lag.

    Der Senat hatte in seinem Urteil vom 28. Februar 2012 (a. a. O.) zu berücksichtigen, dass in dem Beschluss der Bundesregierung vom 6. November 2002, dem der Deutsche Bundestag am 15. November 2002 zugestimmt hatte, noch eine Ausschlussregelung im Hinblick auf die besondere Auslandsverwendung für die Soldaten enthalten war, die während der Verwendung in einem NATO-Staat verblieben waren (vgl. BT-Drucks. 15/37; siehe dazu Nds. OVG, Urteil vom 28.2.2012, a. a. O., Rn 52 ff.).

    Denn der hier zu entscheidende Fall unterscheidet sich - wie schon ausgeführt wurde - von dem Rechtsstreit, der dem Urteil des Verwaltungsgerichts vom 21. Oktober 2009 und dem dazu ergangenen Berufungsurteil des Senats vom 28. Februar 2012 (a. a. O.) zugrunde lag, da der Einsatz am Stützpunkt C., der in den vorgenannten Urteilen im Hinblick auf eine besondere Verwendung im Ausland zu bewerten war, auf einer anderen Beschlusslage basiert hatte.

  • VGH Baden-Württemberg, 17.06.2014 - 4 S 169/13

    An die Deutsche Botschaft in Bagdad zum Personenschutz abgeordneter

    Soweit der Kläger die Bezahlung von Auslandsbesoldung für den Zeitraum des ihm zu gewährenden Freizeitausgleichs begehrt, ist hingegen, gleich ob er damit einen unmittelbar aus dem Gesetz folgenden Anspruch auf Besoldung (vgl. dazu OVG Niedersachsen, Urteil vom 28.02.2012 - 5 LC 47/10 -, Juris) oder einen Schadensersatzanspruch aus dem Beamtenverhältnis (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 28.06.2001 - 2 C 48.00 -, BVerwGE 114, 350) geltend macht, die allgemeine Leistungsklage die statthafte Klageart.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.08.2016 - 1 A 1291/15

    Zahlung einer Schichtzulage eines Beamten hinsichtlich urlaubsbedingter und

    vgl. OVG Berlin-Bbg., Urteil vom 11. Juni 2015- OVG 6 B 40.15 -, juris, Rn. 12; Nds. OVG, Urteil vom 28. Februar 2012 - 5 LC 47/10 -, juris, Rn. 34; dazu, dass es einer Verpflichtungsklage auf Gewährung der begehrten Zulage nicht bedarf, wenn der Zahlungsanspruch sich bei Vorliegen der Anspruchsvoraussetzungen unmittelbar aus dem Gesetz ergibt, vgl. das Urteil des Senats vom 24. November 2008 - 1 A 3684/06 -, juris, Rn. 27.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.08.2016 - 1 A 590/15

    Nachzahlung der Schichtzulage des Beamten im Amt eines Hauptlokomotivführers

    vgl. OVG Berlin-Bbg., Urteil vom 11. Juni 2015- OVG 6 B 40.15 -, juris, Rn. 12; Nds. OVG, Urteil vom 28. Februar 2012 - 5 LC 47/10 -, juris, Rn. 34; dazu, dass es einer Verpflichtungsklage auf Gewährung der begehrten Zulage nicht bedarf, wenn der Zahlungsanspruch sich bei Vorliegen der Anspruchsvoraussetzungen unmittelbar aus dem Gesetz ergibt, vgl. das Urteil des Senats vom 24. November 2008 - 1 A 3684/06 -, juris, Rn. 27.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.08.2016 - 1 A 1292/15

    Zahlung einer Schichtzulage hinsichtlich urlaubsbedingter und krankheitsbedingter

    vgl. OVG Berlin-Bbg., Urteil vom 11. Juni 2015- OVG 6 B 40.15 -, juris, Rn. 12; Nds. OVG, Urteil vom 28. Februar 2012 - 5 LC 47/10 -, juris, Rn. 34; dazu, dass es einer Verpflichtungsklage auf Gewährung der begehrten Zulage nicht bedarf, wenn der Zahlungsanspruch sich bei Vorliegen der Anspruchsvoraussetzungen unmittelbar aus dem Gesetz ergibt, vgl. das Urteil des Senats vom 24. November 2008 - 1 A 3684/06 -, juris, Rn. 27.
  • VG Stade, 01.06.2023 - 3 A 2195/18

    Dienstbezüge; Erschwerniszulage für fliegendes Personal der Bundeswehr; kein

    Einer (konstitutiven) Entscheidung über die Gewährung der Zulage - und mithin auch Entziehung - durch Verwaltungsakt bedarf es nicht (vgl. Nds. OVG, Urteil vom 28.02.2021 - 5 LC 47/10 - juris).
  • VG Lüneburg, 20.12.2016 - 8 A 30/16

    Erschwerniszulage; Fliegerzulage; Wehrfliegerverwendungsfähigkeit

    Einer (konstitutiven) Entscheidung über die Gewährung der Zulage - und mithin auch deren Entziehung - durch Verwaltungsakt bedarf es nicht (OVG NRW, Urt. v. 25.08.2016 - 1 A 1291/15 -, juris, Rn. 24; Nds. OVG, Urt. v. 28.02.2012 - 5 LC 47/10 -, juris, Rn. 34).
  • VG Stade, 25.06.2013 - 3 A 1337/11

    Bewilligung eines Auslandsverwendungszuschlags bei zeitgleichem Manöver

    Damit unterscheidet sich der vorliegende Sachverhalt von den Umständen, die für das zwischen den Beteiligten anhängig gewesene Verfahren betreffend den Zuschlag für einen Einsatz des Klägers ebenfalls auf Sizilien im Nov./Dez. 2007 (klagabweisendes Urt. der Kammer vom 21.10.09, 3 A 529/08 sowie - von der Kammer zugelassene - Berufung, Urt. des OVG vom 28.02.2012, 5 LC 47/10) maßgeblich waren.
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